Informationen

Honorar

Die Vereinbarung des anwaltlichen Honorars ist Gegenstand der ersten Besprechung/Korrespondenz. In den meisten Fällen rechnen wir nach Zeitaufwand ab, wobei der Honoraransatz zwischen CHF 230.00 und CHF 300.00 pro Stunde liegt. Bei der Festsetzung des Stundenansatzes berücksichtigen wir insbesondere die finanziellen Verhältnisse der Klientinnen und Klienten, die Höhe der Streitsumme, die Bedeutung des Mandates und die besonderen Schwierigkeiten des Falles.

Sie haben jederzeit Anspruch auf eine detaillierte Aufstellung über den getätigten Aufwand. Auf Wunsch wird ein Kostendach vereinbart.

Auch wirtschaftlich schwächere Personen haben Anspruch auf fachkundigen Rechtsschutz. Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann in Zivilprozessen, im Verwaltungsverfahren und für Geschädigte/Opfer im Strafverfahren unter Umständen unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsvertretung verlangt werden. Im Strafverfahren wird in bestimmten Fällen ein amtlicher Verteidiger bestellt und dessen Kosten vom Staat getragen. Wir prüfen für Sie, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben und stellen ein entsprechendes Gesuch.

Wir arbeiten mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Falls Sie eine Kostengutsprache von Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten, ist unser Aufwand durch die Rechtschutzversicherung gedeckt, soweit wir Sie nicht ausdrücklich auf das Gegenteil hinweisen.


Unabhängigkeit und Anwaltsgeheimnis

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind unabhängig und nur ihrer Klientschaft gegenüber verpflichtet. So ist gewährleistet, dass Sie sich uns vorbehaltlos anvertrauen können.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterstehen zudem zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann, insbesondere auch gegenüber Behörden und Justizorganen, dem Berufsgeheimnis (auch Anwaltsgeheimnis genannt). Es ist uns somit verboten, alles, was wir aufgrund unseres Berufes über Sie erfahren oder Sie uns anvertrauen, Dritten offenzulegen. Im Rahmen des Anwaltsgeheimnisses sind wir daher zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weitere Informationen: Bernischer Anwaltsverband


Mandatsverhältnis

Die Advokaturpartner Stefanie Brem, David Furger, Julian Imfeld, Olivia Nyffeler, Mario Roncoroni und Konrad Rothenbühler sind Ihrer Klientschaft gegenüber einzeln verantwortlich und haften nicht für die Verbindlichkeiten der anderen Anwälte.

Ein Mandatsverhältnis mit einem der oben genannten Rechtsanwälte entsteht nicht durch die Zustellung von Mitteilungen oder Akten, sondern erst mit der ausdrücklichen Annahme des Mandats durch den Rechtsanwalt.